Änderung Geldwäschegesetz: Identifikation erst bi ernsthaftem Kaufinteresse

29. Jun. 2017

Dirk Möller, Immobilienwirt (Dipl. DIA)

Seit einigen Jahren mussten Makler Ihre Kunden beim ersten Termin um Ihren Ausweis bitten um die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen. Dies stieß bei vielen Kunden auf Unverständnis und stelle für die Makler einen hohen Verwaltungsaufwand dar. 

Nach der nunmehr beschlossenen Gesetzesänderung reicht die Identifikation aus, sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Dies ist u.a. dann anzunehmen, wenn Kaufvertragsentwürfe zugesendet werden oder eine Reservierungsvereinbarung abgeschlossen wird. 

Wir begrüßen diese Neuregelung als sinnvolle Verbesserung.