Mietpreisbremse in Pfaffenhofen ab 1. August

14. Jul. 2015

Mietpreisbremse

Die Staatsregierung hat derzeit 144 Gemeinden ausgewählt, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Mit der Mietpreisbremse soll bei Neuvermietungen die höchstens zulässige Miete auf 110% der ortsüblichen Miete begrenzt werden.

Gerade in kleineren Gemeinden wird das für Rechtsunsicherheit führen, was denn die ortsübliche Miete ist. Hier können wir Ihnen als Makler natürlich mit einer richtigen Einschätzung der Miete helfen. 

Welche Orte noch betroffen sind, können Sie unter folgendem Link nachlesen:

www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden_-_mietpreisbremseverordnung.pdf