Die Uhr tickt - Einbau von Rauchwarnmeldern bis 31.12.2017

20. Mai. 2017

Die Bay. Bauordnung sieht für alle Wohnungen den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern bis zum 31.12.2017 vor. 

Im Laufe der letzen Monate sind an uns als Immobilienmakler und Hausverwalter im Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hierzu zahlreiche Fragen gestellt worden.

Wir haben daher hier nochmal einige wichtige Punkte zusammengefasst:
Die Pflicht zum Einbau der Melder gilt nicht nur Wohnungen im klassischen Sinne, sondern auch für Einfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften. Nicht jedoch für Gewerbeeinheiten, Läden oder Praxisräume.

Der Einbau muss in folgenden Räumen erfolgen: Schlafräume und Kinderzimmer – das heißt alle Zimmer, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Zusätzlich Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Außerhalb der Wohnung liegende Treppenhäuser oder Flur sind nicht betroffen. Ebenso müssen Küche, Arbeitszimmer und Wohnzimmer nicht mit einbezogen werden. 

Verwendet werden dürfen nur Geräte, die eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14604 tragen. 

Die Melder sind grundsätzlich entsprechend der Montageanleitung des Herstellers anzubringen - meist erfolgt die Montage an der Decke der Räume. Näheres dazu kann den vom jeweiligen Hersteller beigefügten Betriebsanleitungen entnommen werden. Die Montage durch eine Fachkraft ist dabei nicht erforderlich. Auch ist in der Verordnung nicht festgelegt ob die Geräte angeklebt oder verschraubt werden.

Als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet, die Geräte rechtzeitig anzuschaffen und einzubauen. Auf die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft muss der unmittelbare Besitzer der Wohnung achten. Bei vermieteten Wohnungen also der Mieter. Eine Regelung im Mietvertrag empfiehlt sich. 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat eine sehr ausführliche Erläuterung des Themas in Form eines Flyers erstellt. Sie finden diese im Internet unter: 
www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib7_rauchwarnmelderpflicht_fragen_und_antworten_201512.pdf 

Sie haben noch Fragen? Das Team der Fa. IIM Ilmgau Immobilien Möller GmbH steht Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.