Maklerprovision: Die Neuregelung ab Dez. 2020

Was gilt wann bei der Maklerprovision?

Ein wichtiger Punkt vorweg:

Die neuen Gesetzesvorgaben gelten nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern (einschl. EFH mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen. Für alle anderen Immobilienarten (z.B. Mehrfamilienhäuser und Grundstücke) bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Was ist neu?

Grundsätzlich gilt für EFH  und ETW: Die Maklerprovision muss mit dem Verkäufer und dem Käufer in gleicher Höhe vereinbart sein. Alternativ kann der Verkäufer die Provision vollständig übernehmen, was zu Vorteilen führen kann, da der Makler dann alleiniger, einseitiger Vertreter des Verkäufers ist.

In dem nebenstehend verlinkten Video ist alles auch nochmal genau erklärt.

Was kostet die Vermittlung?

Grundsätzlich kalkulieren wir die Provision immer indiviudell für den Einzelfall. Jede Immobilie und jeder Verkäufer ist letztlich einzigartig. Dementsprechend sind auch die Provisionen immer speziell auf das jeweilige Objekt zugeschnitten.

Fragen Sie einfach bei uns nach. Wir freuen uns auf Sie!

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Maklerprovision bei anderen Objektarten

Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten, Bauplätzen (auch wenn diese für Einfamilienhäuser gedacht sind), landwirtschaftlichen Flächen etc. gelten die neuen Vorschriften zur Maklerprovision nicht. In diesen Fällen können nach wie vor einseitige Käuferprovisionen oder asymetrische Verteilungen vereinbart werden.

Gerne informieren wir Sie dazu genauer. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Provisionsregeln im Video erklärt

In Zusammenarbeit mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD) ist ein Erklärfilm erstellt worden, in dem alles rund um die Maklerprovision erläutert wird. Schauen Sie doch mal rein:

 

Bewährte Kompetenz