IIM Infoservice - 2013 Nebenkosten jetzt abrechnen!

22. Okt. 2014

IIM Infoservice

Verlieren Sie kein Geld durch ein Fristversäumnis. Im Gesetz (§556 BGB) ist u.a. geregelt, dass die Abrechnung der Nebenkosten innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres dem Mieter zugegangen sein muss.

Wen Sie diese Frist überschreiten, ist Ihr Mieter nicht mehr verpflichtet etwaige Nachzahlungen an Sie zu leisten. Sollte die Abrechnung ein Guthaben ausweisen, müssen Sie dieses jedoch trotzdem auszahlen.

Sie möchten die Betriebskostenabrechnung nicht selbst anfertigen? Dann melden Sie sich bei uns. Unsere Hausverwaltungsabteilung hilft Ihnen gerne bei der korrekten Erstellung der Abrechnung.