Um sogenannte Scheinanmeldungen zu vermeiden ist im Melderecht die sogenannte Vermieterbescheinigung wieder eingeführt worden. Die Bestätigung muss folgende Informationen enthalten:
- der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter bzw. Hausverwalter),
- die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Anmeldung, Abmeldung) mit Aus- oder Einzugdatum,
- die Anschrift der Wohnung sowie- die Namen der meldepflichtigen Personen
Im Rahmen der Wohnungsvermittlung bereiten wir diese Meldung gerne für Sie vor.