Vermieterbescheinigung - ab 1. Novermber wieder Pflicht!

02. Nov. 2015

Dirk Möller, Geschäftsführer

Um sogenannte Scheinanmeldungen zu vermeiden ist im Melderecht die sogenannte Vermieterbescheinigung wieder eingeführt worden. Die Bestätigung muss folgende Informationen enthalten:

- der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter bzw. Hausverwalter),

- die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Anmeldung, Abmeldung) mit Aus-  oder Einzugdatum,

- die Anschrift der Wohnung sowie- die Namen der meldepflichtigen Personen

Im Rahmen der Wohnungsvermittlung bereiten wir diese Meldung gerne für Sie vor.