Aufgrund der vielen Nachfragen hier eine Klarstellung zur Rechtslage (Stand 20.09.2014):
Für die Vermittlung von Wohnraum (Wohnungen, Häuser) gelten die alten, allgemein bekannten Vorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes unverändert weiter. Demnach ist lediglich die Höhe der vom Mieter zu zahlenden Maklerprovision auf 2 Monatsmieten (zzgl. MwSt.) begrenzt.
Wichtig: Eine Regelung, nach der von den Mietern keine Provision mehr verlangt werden darf bzw. die Provision vom Vermieter zu tragen ist (allgemein und nicht wirklich zutreffend "Bestellerprinzip" genannt) wurde bisher nicht als Gesetz umgesetzt. Derzeit ist dieses Thema lediglich auf dem Gesetzgebungsweg.