Bestellerprinzip und Mietpreisbremse: beschlossen - noch nicht rechtskräftig

06. Mär. 2015

Dirk Möller, Immobilienwirt (Dipl. DIA)

Diese Neuregelungen bringen mal wieder neue Belastungen und Mindereinnahme für die Vermieter. Allerdings haben wir auch positive Nachrichten für Sie:

1. Bestellerprinzip:

Wir zeigen Ihnen, wie Sie trotz dem Bestellerprinzip (=Vermieter zahlt die Provision) die Kosten im Griff halten und wie Sie von unseren Leistungen als Makler profitieren.

Mit unserem Fachwissen, mit einer Mietgarantie und genauer Bontitätsprüfung haben wir die richtige Lösung dafür parat.

2. Mietpreisbremse:

Wir rechnen aktuell nicht damit, dass die Mietpreisbremse im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm greifen wird. Derzeit versuchen wir, dazu näheres in Erfahrung zu bringen.