Information zu Mietrechtsänderungen in Folge der COVID-19 Pandemie (Corona)

31. Mär. 2020

Die neuen Gesetze betreffen hauptsächlich den Ausschluss von Kündigungen von Mietverträgen, die mit Zahlungsrückständen aus der Zeit vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 begründet werde. Der Ausschluss gibt bis zum 30.06.2022. Zu beachten ist, dass der Anspruch des Vermieters auf Zahlung tatsächlich bestehen bleibt und die Miete somit später trotzdem zu zahlen ist.

Im WEG-Recht wurde hauptsächlich geregelt, dass ggf. auslaufende Verwalterverträge weiter bestehen und der bisherige Wirtschaftsplan weiterhin Gültigkeit besitzt. 

Aktuelle Informationen hat die Rechtsberaterin des IVD-Nord, Frau Ricarda Breiholdt (Kanzlei Beiholet Voscherau) zusammengefasst:

Link: Einschätzungen und Empfehlungen.