Neuregelung der Maklerprovision bei EFH und ETW Verkäufen

26. Nov. 2020

Der erste wichtige Punkt ist, dass die neuen Regeln für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gelten. Nicht betroffen sind Mehrfamilienhäuser, Bauplätze und Gewerbeimmobilien.

Der zweite Punkt ist die Verteilung der Provision:
Für EFH und ETW gilt nunmehr, dass grundsätzlich mit dem Verkäufer und dem Käufer zukünftig eine gleich hohe Provision vereinbart werden muss. Es ist nicht mehr möglich vom Käufer allein eine Provision zu verlangen.

Es gibt allerdings die Alternative, als Makler nur mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung zu treffen. Das hat dann den Vorteil, dass der Makler nur noch für den Auftraggeber tätig ist und allein seine Interessen wahren muss. Gerne beraten wie Sie zu den Details der neuen Vorschriften.

Rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns.