Neuer Service für Vermieter: Index- und Staffelüberwachung

23. Feb. 2016

Überwachungsservice Index-/Staffelmieten

Ist eine Index- und Staffelmiete vereinbart, bieten diese eine einfache Möglichkeit, die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen anzupassen. Eine Zustimmung des Mieters ist für die einzelnen Mietpreisänderungen dabei nicht erforderlich.

Wichtig ist aber, dass Sie als Vermieter den richtigen Zeitpunkt für die Änderungen nicht verpassen.

Wurde der Mietvertrag durch uns vermittelt, können Sie sich ganz entspannt zurück lehnen: Wir informieren Sie, wenn die nächste Staffel in Kraft tritt oder sich der Index soweit verändert hat, das eine Anpassung möglich ist.