Verschärfte Mietpreisbremse – was bedeutet das in Pfaffenhofen?

06. Sep. 2018

Ein kurzer Rückblick: Die Regeln der Mietpreisbremse gelten auch in Pfaffenhofen a.d.Ilm. Um eine Anwendung zu ermöglichen hat die Stadtverwaltung 2016 einen Mietspiegel aufstellen lassen. Dieser wurde 2018 mit Erhöhungen von rd. 4% fortgeschrieben.

 

Jetzt kommt ein neues Kapitel zum Thema Mietpreisbremse hinzu.

 

Nach unseren bisherigen Erfahrungen hat die Mietpreisbremse in den wenigsten Fällen zu einer Begrenzung der Neumieten geführt. Bei richtiger Anwendung des Mietspiegels führt der zulässige Aufschlag von 10% bei Neuvermietung zu Mieten, die von den meisten Vermietern nicht in der vollen Höhe verlangt wurden.

 

Wesentlich öfters wurde der Mietspiegel jedoch zur Begründung von Mieterhöhungen bei bereits älteren Mietverhältnissen verwendet. Ein Grund hierfür liegt darin, dass ein Mietspiegel als Begründung einer Mieterhöhung sehr einfach anzuwenden ist. So gesehen, wurde den betroffenen Mietern damit eher geschadet als geholfen.

 

Was bedeutet die Verschärfung der Mietpreisbremse für den Mietmarkt in Pfaffenhofen?

 

Kurz gesagt: Eigentlich relativ wenig, da die Begrenzung der Miethöhe bisher kaum relevant war. Die Vermietung wird aber noch etwas bürokratischer. In den Fällen, in denen die Mietpreisbremse nicht angewendet wird, müssen dem Mieter die Gründe offengelegt werden.

 

Ihnen ist die Vermietung mittlerweile zu kompliziert? Im Rahmen eines Vermittlungsauftrages beraten wir Sie gerne zur möglichen Mietpreishöhe, suchen eine geeigneten Mieter, füllen den Mietervertrag aus und natürlich erstellen wir bei der Abnahme und Übergabe ein Protokoll.

 

Alternativ suchen wir auch einen Käufer für Ihre Wohnung. Die Preise sind aktuell so hoch wie noch nie in Pfaffenhofen.